Unsere Leistungen

KLAWA Juridico Schuldnerberatung gUG

Schuldnerberatung KLAWA - Kompetent, schnell und unbürokratisch

Wir sind bei allen Fragen der Schuldenbereinigung behilflich. Wir verhandeln mit der Gläubigerschaft. Wir versuchen eine aussergerichtliche Lösung zu erreichen. Wir versuchen alles, damit Sie ohne Insolvenzverfahren schuldenfrei werden. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen einen Weg aus der Überschuldung. Wir helfen Ihnen bei der Stellung des Insolvenzantrages.

 

Der Ablauf des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens

Es findet ein Erstberatungstermin in unseren Büroräumen statt.Wir übernehmen für Sie den weiteren Schriftverkehr mit Ihren Gläubigern. Das aussergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren wird durch uns eingeleitet. Sie müssen uns lediglich alle Unterlagen und Dokumente zur Verfügung stellen.

Sie brauchen im weiteren Verlauf nur ein paar Termine in unserem Büro wahrnehmen. Zur eventuellen Stellung eines Insolvenzantrages müssen Sie persönlich bei uns erscheinen, weil der Antrag persönlich durch Sie unterschrieben werden muss.

Ansonsten kommunizieren wir gerne auch telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder per Briefpost mit Ihnen. Für Fragen stehen wir Ihnen immer zur Verfügung.

Insolvenzverfahren

Wenn nur ein Gläubiger gegen den Schuldenbereinigungsplan stimmt, scheitert der Vergleich. Doch auch dann müssen Sie nicht verzweifeln. Mit Hilfe einer Verbraucherinsolvenz können Sie sich von Ihren Schulden befreien. Eine Insolvenz dauert maximal drei Jahre.

Als “Geeignete Person” nach § 305 InsO bestätigen wir Ihnen den Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern. Nur wenn diese Bescheinigung vorliegt, können Sie das Insolvenzverfahren erfolgreich beantragen. 

Unser Angebot

Wir helfen Ihnen entsprechend Ihrer individuellen Situation

  • bei der Sicherstellung Ihres notwendigen Lebensunterhalts
  • beim Erhalt Ihrer Wohnung und der Sicherstellung der Energieversorgung
  • bei der Abklärung Ihrer Situation
  • einen Haushaltsplan zu erstellen, Ausgaben zu verringern, Einnahmen zu erhöhen und mit dem verfügbaren Geld auszukommen
  • unberechtigte Forderungen abzuwenden
  • bei Verhandlungen mit Ihren Gläubigern
  • die Ursachen Ihrer Schuldenprobleme herauszufinden und einer erneuten Verschuldung vorzubeugen
  • einen Weg zu finden, wie Sie mit Ihrer Schuldensituation besser umgehen können
  • Grundsätzliche Voraussetzung für unsere Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe ist, dass Sie die erforderlichen Mittel nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können. Nach § 1 Abs. 2 BerHG ist diese Voraussetzung gegeben, wenn Sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlungen erfüllen.